Pressemitteilung 16.01.09
Kürzung bei Erstattung der Kosten der Unterkunft für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld durch den Landkreis Hildesheim!
Getrieben durch die Politik immer engerer Finanzausstattung der Kommunen seitens der CDU/CSU/SPD-Bundesregierung – die von der niedersächsischen CDU/FDP-Landesregierung im Bundesrat abgenickt wird, versucht der Landkreis Hildesheim mit seiner Mehrheit der bürgerlichen und konservativen Kräfte im Kreistag ausgerechnet bei den Armen und Langzeitarbeitslosen den Rotstift anzusetzen. Die Wohnkostenerstattungen bei Empfängern von Grundsicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld II und Sozialgeld – die Kosten der Unterkunft wie Miete und Heizung – sollen drastisch gekürzt werden, obwohl die Lasten gestiegen sind!
Nur bröckchenweise sickern aus der Landkreisverwaltung die Kürzungspläne an das Licht der Öffentlichkeit. Aus Presseinformationen der Hildesheimer Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände wurden folgende Kürzungspläne beispielhaft bekannt:Die Mieterstattung für Ein-Personenhaushalte in der Stadt Hildesheim soll von monatlich 325 € im Jahr 2008 auf 302,50 € gekürzt werden, statt, wie es die Wohngeldreform und die sinngemäße Anwendung der bisher üblichen Praxis des Landkreises Hildesheim vorsieht, auf 330 € erhöht zu werden. Die reale Kürzung würde also 8,33 % betragen.Für eine vierköpfige Familie aus Gronau wurden bislang 475 € Wohnkosten als angemessen anerkannt, nach der neuen Wohngeldtabelle 523 €, nach den Plänen des Kreises künftig nur 457,30 € (Kürzung um 12,6 %). Ein Dreipersonenhaushalt aus Sarstedt bekam bislang 470 € als angemessen, nach neuer Wohngeldtabelle und trotz Herabstufung der Mietstufe von IV auf III 479 €, nach den Plänen des Kreises nur noch 423 € (Kürzung um 11,7 %).Auch wenn die Kürzungen, wie der erste Kreisrat Scholz öffentlich erklärte, „nur“ auf Neuantragstellern und bei Umzügen angewendet würden, so geht es doch um erhebliche Kürzungsbeträge für die Betroffenen. Das ist Salamitaktik – oder: teile und herrsche. Das widerspricht dem Gleichbehandlungsprinzip und kann keinen Bestand haben. In der nächsten Kürzungsrunde wären dann die übrigen dran.
Wir weisen diese soziale Ungerechtigkeit zurück!
Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, die Erhöhung des Wohngeldes auch zur Grundlage für eine Erhöhung der Höchstsätze für die Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld-Empfänger zu nehmen. Die Wohngelderhöhung muss auch bei den Ärmsten der Armen ankommen! Die Finanzierung muss über eine erhöhte Besteuerung von Kapital, Erbschaft und Vermögen erfolgen. Die Kommunen müssen finanziell in die Lage versetzt werden, die soziale Not zu lindern! Dringend ist die generelle Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, der die Existenz bei Vollzeitarbeit sichert ! Angesichts der kapitalistischen Wirtschaftskrise sind Maßnahmen erforderlich, die zu neuen, zusätzlichen, sozial abgesicherten, existenzsichernden Arbeitsmöglichkeiten führen.
Weitere Infos:
Der Redebeitrag von Katrin Kunert, Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestag am 13.11. 2008 anlässlich der 1.Lesung des 5.Gesetzes zur Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches ist zu finden unter: http://dokumente.linksfraktion.net/pdfmdb/7714355102.pdf
http://www.linksfraktion.de/rede.php?artikel=1390084360
Der Redebeitrag im Bundestag von Katrin Kunert, Die LINKE. am 4.12.2008 anlässlich der Verabschiedung des 5.Gesetzes zur Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches ist zu finden unter:
DIE LINKE
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