Kreisverband Hildesheim
Danke, Angela Merkel!
Geburtstage sind Tage der Freude, wenn wir älter werden auch Tage der Besinnung und eines sentimentalen Rückblicks auf Erlebtes. Jedermann und jedefrau lädt dann gern ein um gemeinsam im Kreise der Lieben auf das neue Lebensjahr anzustoßen. Aber leider fehlt es für eine stilvolle Feier oft an dem nötigen Kleingeld und entsprechenden Räumlichkeiten. Das Geburtstagskind plagt sich selbst mit den Vorbereitungen rum, backt Kuchen, schleppt Wein und Bierkisten ins Haus und ist schon erledigt, bevor die Feier beginnt. Damit dies nicht so bleibt, hat sich unsere Kanzlerin zu tatkräftiger Hilfe entschlossen: In einem Probelauf zum 60. Geburtstag des Herrn Ackermann wurden die Möglichkeiten des Kanzleramtes erfolgreich getestet. Alle waren vergnügt ob des schönen Ambientes an der Spree, des edlen Weines und des leckeren Essens: eine gelungene Feier. Kurzum, es hat sich gelohnt.
Wer hätte das geglaubt? Kanzleramt hilft wirklich!
Ab sofort stellt Angela Merkel nun ihre Räume in Berlin allen Geburtstagskindern zur Verfügung. „Wenn ich wiedergewählt werde - und das ist bestimmt kein Wahlkampfgeplänkel – möchte ich mit diesen wunderschönen Räumen an der Spree den Menschen zum Geburtstag ein Geschenk machen. Mein Kanzleramt ist mit Steuergeldern finanziert, also soll das Volk auch was davon haben“ versprach Merkel.
Das Angebot soll sich besonders an Bedürftige richten. Hartz IV -Empfänger werden daher bevorzugt.
Wir verbreiten diese Nachricht gerne und raten allen, die zu ihrem nächsten Geburtstag ins Kanzleramt laden wollen, schnellstens ihren Antrag abzuschicken. Der Andrang dürfte riesig werden. Unter dem Stichwort „Wünsch dir was“ ist der Geburtstagsfeierantrag an folgende Anschrift zu richten:
Frau Angela Merkel
c/o Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Tiergarten, Berlin
V.i.S.d.P.: DIE LINKE, Corneliusstr. 108, 42115 Düsseldorf, Ulrike Zerhau
DIE LINKE fordert Schünemann auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben
18.12.2008 Hannover. Die Fraktion DIE LINKE im Niedersächsischen Landtag hat einen weiteren juristischen Schritt gegen Innenminister Uwe Schünemann eingeleitet. Die Linken fordern Schünemann zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum Jahresende auf. "Wir verlangen von Herrn Schünemann, dass er nicht länger aus amtlichen Schriftstücken eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Patrick Humke-Focks öffentlich zitiert, bevor es zu einer Verhandlung gekommen ist", sagte Hans-Henning Adler, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion. Sollte Schünemann die Unterlassungsverpflichtung nicht unterschreiben, müsse er mit einer Unterlassungsklage rechnen. Die Linksfraktion hatte zuvor Strafanzeige gegen Schünemann gestellt, weil der CDU-Politiker nach Ansicht der Linken während einer Landtagssitzung aus einem Ermittlungsbericht zitiert habe. Der Innenminister habe gegen den Paragraphen 353d des Strafgesetzbuches verstoßen, der es verbietet, im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung aus einem amtlichen Schriftstück zu zitieren, weil es dadurch zu einer Vorverurteilung kommen könnte. Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Anzeige umgehend erklärt, dass sie nicht gegen Schünemann ermitteln wolle. Dagegen hat die Linksfraktion Beschwerde eingelegt; dieses strafrechtliche Verfahren läuft noch. Das jetzt eröffnete zivilrechtliche Verfahren mit der geforderten Unterlassungserklärung sei davon unabhängig, erklärte Adler
Quelle: http://www.dielinke-nds.de
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